Donnerstag 31.01.2008, 11:44 Uhr
10.12.07, 18:40
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Leistungsbezüge

Hartz IV benachteiligt Familien

Haushalte mit mehreren Personen sind einer Studie zufolge beim Arbeitslosengeld II oftmals schlechter gestellt als Alleinstehende.
Kein Anreiz zur Arbeitsaufnahme
Die Hartz-IV-Regelung benachteilige Familien mit Kindern, teilte das Institut für Weltwirtschaft mit. Die Autoren hatten die Verteilungsgerechtigkeit der Zahlungen untersucht und festgestellt, dass eine erhebliche Lücke zwischen dem Lebensstandard der Single- und der Haushalte mit Kindern klafft. „So liegt etwa das einer Familie mit drei Kindern gewährte Arbeitslosengeld II (ALG II) um knapp 15 Prozent unter dem in der Studie ermittelten tatsächlichen Bedarf dieser Familie“, erklärte Co-Autor Ulrich Schmidt. Alleinstehende erhalten derzeit eine Unterstützungsleistung von knapp 700 Euro.
Die Studie belegt zudem, dass die Zahlung die Anreize zur Arbeitsaufnahme in erheblichem Umfang einschränkt. Dies gelte insbesondere für Bezieher in Familien mit Kindern: „Ist etwa in einer fünfköpfigen Familie lediglich ein Erwachsener ganztätig berufstätig, so müsste ihm ein Bruttoeinkommen von mindestens 2567 Euro geboten werden, damit es sich für ihn lohnt, auf ALG II zu verzichten und eine Arbeit aufzunehmen.“

Gratis Kinderbetreung oder verschärfte Sanktionen?

Die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik steht Schmidt zufolge vor einem Dilemma: Passten die Politiker die ALG-II-Zahlungen für Haushalte mit Kindern dem ermittelten Bedarf an, so verringerten sie die Arbeitsanreize. Werde ALG II hingegen gesenkt, werde man den Bedürfnissen der Leistungsempfänger nicht gerecht. Die Studie empfiehlt, bedürftigen Familien mit Kindern stärker als bisher den Zugang zu kostenfreien Kinderbetreuungsangeboten zu eröffnen. „Natürlich kann man auch darüber nachdenken, die ALG II-Zahlungen zu erhöhen und zugleich die Sanktionspraxis zu verschärfen, falls Empfänger zumutbare Arbeitsangebote ausschlagen“, so Schmidt.
leo/Reuters
 
Leser-Kommentare (10)
mamate | 865 Kommentare (24.12.2007 22:08)
Kein Schülerbafög weil im Elternhaus lebend
Wenn Abiturienten oder Studenten im Elternhaus wohnen bleiben und auch möchten, gibt es kein BaföG. Sollen Eltern ihre großen Kinder rausschmeißen, nur damit die Kasse stimmt? Nein, man sollte diese Politiker rausschmeißen, die solche Familienfeindlichen Gesetze machen. Gar kein BaföG weil das "Kind" zuhause lebt, das ist gemein:semesterbeitrag, bücher, Schreibkram --alles kostet Geld!
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